Archiv: Februar 2005

Feb 28 2005

Logis de France

Geschrieben von admin in: Provence mit Camargue

Logis de France (im Provence-Führer auf S. 127)

Die Internetseite der sehr empfehlenswerten Hotelkette Logis de France gibt es seit kurzem auch auf Deutsch: www.logisdefrance.com.

Neu sind auch die Themen-Logis des France. Diese Hotels bieten auch teilweise sehr interessante Pauschalen an und sind auch auf der Internetseite der Kette nach Regionen aufgeführt. Folgende Themen gibt es:

Logis de Caractére (mit interessanter Architektur), Logis Nature-Silence (naturnahe Umgebung), Logis Familie-Enfants (kinder- und familienfreundlich), Logis Vélo (für Fahrradfahrer), Logis Randonnée Pédestre (für Wanderer), Logis Neige (für Wintersportler), Logis Pêche (für Angler)

Alle Hotels können über eine kompetente und deutschsprachige Reservierungszentrale gebucht werden: Tel. 0033 45 84 83 84

News von Cony Ziegler

[Dieser Eintrag wurde am 28.02.2005 um 08:53 editiert.]

Keine Kommentare

Feb 25 2005

Mountainbike Marathon World Cup

Geschrieben von admin in: Zypern

Mountainbike Marathon World Cup auf Zypern

Sportlich international präsentiert sich die drittgrößte Insel im Mittelmeer. Am 9. und 10. April 2005 versammelt sich die Mountainbike-Elite in Limassol: dort organisiert die International Cycling Union (UCI) den ersten Mountainbike Marathon World Cup 2005. Am Samstag startet das Event mit dem “Cyprus Challenge Cup” für die Master- und Junior-Kategorie auf einer Strecke von 60 Kilometern. Am Sonntag tritt dann die Männer- und Frauenelite gegeneinander an: Die 94,6 Kilometer lange Strecke beginnt in Lemesos an der Südküste Zyperns und bewältigt 2.300 Höhenmeter. Die Strecke verläuft von Yermasogia über Akrounta, Apsiou, Louvaras, Dierona, Prastion, Parekklisia und Foinikaria zurück nach Yermasogia. Weitere Informationen und Anmeldeformulare unter www.mtbworldcupcyprus.com.

Zypern hat sich als abwechslungsreiche und interessante Fahrrad-Destination einen Namen gemacht. Das milde, mediterrane Klima verspricht das ganze Jahr über bestes Wetter für Fahrradfreunde, ob Freizeitradler, Radrennfahrer oder Mountainbikeprofis. Besonders zwischen Oktober und April liegen die Temperaturen bei angenehmen 15 bis 25 Grad. Perfekt für Radfahrer: wenige Regenfälle und kaum Windböen. Außerdem profitiert Zypern von einer gut
ausgebauten Infrastruktur und Serviceleistungen für den Radsport. Dazu gehört auch der ständige Ausbau der Fahrradwege. Die Organisation vor Ort übernimmt die Cyprus Cycling Federation, Mitglied der International Cycling Union (UCI), E-Mail ccf@cytanet.com.cy. Eine Broschüre und weitere Informationen gibt es bei der Fremdenverkehrszentrale Zypern, die das Rad-Event sponsert: Telefonnummer 069/251919 oder E-Mail cto_fra@t-online.de.

Aktuelle News von Cony Ziegler

[Dieser Eintrag wurde am 25.02.2005 um 16:17 editiert.]

Keine Kommentare

Feb 25 2005

Likör aus Namibia: Der Maguni - Likör

Geschrieben von admin in: Namibia

Seit Jahrtausenden dienen die Früchte des mächtigen Magunibaums, die an den Ufern der Flüsse im Caprivi-Streifen reifen, als Heilmittel in Namibia. Die Wurzeln und Rinde des Maguni gelten als Symbol der Stärke. Doch erst seit wenigen Jahren ist bekannt, dass das außergewöhnliche Aroma der Maguni-Frucht sich hervorragend zum Likör verarbeiten lässt. 1998 schickte Staal Burger einige Früchte zu einem befreundeten Winzer nach Stellenbosch. Dieser entdeckte das Potential der Maguni und entwickelte ein Verfahren, bei dem in sechs Monaten ein Likör aus den Früchten hergestellt wird.
Seit dem Jahr 2000 wird nun der erste namibische Likör produziert. Nicht nur eine kulinarische Bereicherung für Namibia, sondern auch eine gute zusätzliche Einnahmequelle für die einheimische Bevölkerung.
Der Maguni Likör wird aus den Früchten des wilden Magunibaumes ohne Zusatzstoffe oder Konservierungsmittel hergestellt. Die Pressung, Filterung und Abfüllung erfolgt von Hand. Den 24-prozentigen Maguni Likör genießt man als Aperitiv vor dem Essen oder auch danach als Digestiv.

Weitere Informationen und Bestellungen unter:
[URL=”www.maguni.de”]www.maguni.de [/URL]

Keine Kommentare

Feb 14 2005

Einreisebestimmungen Stand: 16.11.2004

Geschrieben von admin in: USA / Ostküste

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Während einer 6-monatigen Übergangsfrist (bis zum 25. April 2005) soll es Besuchern auch ohne maschinenlesbaren Pass ermöglicht werden, einmalig einzureisen. Der Beamte des Zoll- und Grenzschutzamtes der USA hat die Möglichkeit, eine einmalige Ausnahmegenehmigung zu gewähren. Der Pass wird mit einem entsprechenden Stempel versehen und dem Reisenden wird ein Merkblatt ausgehändigt. Reisende, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten und im Rahmen ihrer USA-Reise einen Ausflug z.B. nach Kanada oder Mexiko planen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Ausnahmegenehmigung nur für eine Einreise gilt, d.h. die Wiedereinreise in die USA wird verweigert werden.

Ausnahme: Mehrmalige Einreisen in die USA im Rahmen einer Kreuzfahrt werden wie eine Einreise behandelt, wenn die Reise von der Einreise über die Kreuzfahrt bis zur Ausreise lückenlos dokumentiert werden kann.

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

• mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
• ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen, sondern nur vorläufige, nicht-maschinenlesbare Pässe.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (”admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10′ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich – unter anderem wenn Sie

• vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
• den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
• an einem Austauschprogramm teilnehmen,
• eine Forschungsarbeit durchführen oder
• in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
• nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Keine Kommentare

Feb 14 2005

Einreisebestimmungen Stand: 16.11.2004

Geschrieben von admin in: USA / Westen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss.
Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Während einer 6-monatigen Übergangsfrist (bis zum 25. April 2005) soll es Besuchern auch ohne maschinenlesbaren Pass ermöglicht werden, einmalig einzureisen. Der Beamte des Zoll- und Grenzschutzamtes der USA hat die Möglichkeit, eine einmalige Ausnahmegenehmigung zu gewähren. Der Pass wird mit einem entsprechenden Stempel versehen und dem Reisenden wird ein Merkblatt ausgehändigt. Reisende, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten und im Rahmen ihrer USA-Reise einen Ausflug z.B. nach Kanada oder Mexiko planen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Ausnahmegenehmigung nur für eine Einreise gilt, d.h. die Wiedereinreise in die USA wird verweigert werden.

Ausnahme: Mehrmalige Einreisen in die USA im Rahmen einer Kreuzfahrt werden wie eine Einreise behandelt, wenn die Reise von der Einreise über die Kreuzfahrt bis zur Ausreise lückenlos dokumentiert werden kann.

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
- ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen, sondern nur vorläufige, nicht-maschinenlesbare Pässe.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung - etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert - ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (”admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10′ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich - unter anderem wenn Sie

- vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
- den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
- an einem Austauschprogramm teilnehmen,
- eine Forschungsarbeit durchführen oder
- in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
- nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Keine Kommentare

Feb 14 2005

Einreisebestimmungen Stand: 16.11.2004

Geschrieben von admin in: USA / Südwesten

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Während einer 6-monatigen Übergangsfrist (bis zum 25. April 2005) soll es Besuchern auch ohne maschinenlesbaren Pass ermöglicht werden, einmalig einzureisen. Der Beamte des Zoll- und Grenzschutzamtes der USA hat die Möglichkeit, eine einmalige Ausnahmegenehmigung zu gewähren. Der Pass wird mit einem entsprechenden Stempel versehen und dem Reisenden wird ein Merkblatt ausgehändigt. Reisende, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten und im Rahmen ihrer USA-Reise einen Ausflug z.B. nach Kanada oder Mexiko planen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Ausnahmegenehmigung nur für eine Einreise gilt, d.h. die Wiedereinreise in die USA wird verweigert werden.

Ausnahme: Mehrmalige Einreisen in die USA im Rahmen einer Kreuzfahrt werden wie eine Einreise behandelt, wenn die Reise von der Einreise über die Kreuzfahrt bis zur Ausreise lückenlos dokumentiert werden kann.

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

• mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
• ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen, sondern nur vorläufige, nicht-maschinenlesbare Pässe.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (”admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10′ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich – unter anderem wenn Sie

• vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
• den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
• an einem Austauschprogramm teilnehmen,
• eine Forschungsarbeit durchführen oder
• in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
• nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Keine Kommentare

Feb 14 2005

Einreisebestimmungen Stand: 16.11.2004

Geschrieben von admin in: USA / Süden

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Während einer 6-monatigen Übergangsfrist (bis zum 25. April 2005) soll es Besuchern auch ohne maschinenlesbaren Pass ermöglicht werden, einmalig einzureisen. Der Beamte des Zoll- und Grenzschutzamtes der USA hat die Möglichkeit, eine einmalige Ausnahmegenehmigung zu gewähren. Der Pass wird mit einem entsprechenden Stempel versehen und dem Reisenden wird ein Merkblatt ausgehändigt. Reisende, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten und im Rahmen ihrer USA-Reise einen Ausflug z.B. nach Kanada oder Mexiko planen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Ausnahmegenehmigung nur für eine Einreise gilt, d.h. die Wiedereinreise in die USA wird verweigert werden.

Ausnahme: Mehrmalige Einreisen in die USA im Rahmen einer Kreuzfahrt werden wie eine Einreise behandelt, wenn die Reise von der Einreise über die Kreuzfahrt bis zur Ausreise lückenlos dokumentiert werden kann.

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
- ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen, sondern nur vorläufige, nicht-maschinenlesbare Pässe.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung - etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert - ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (”admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10′ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich - unter anderem wenn Sie

- vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
- den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
- an einem Austauschprogramm teilnehmen,
- eine Forschungsarbeit durchführen oder
- in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
- nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Keine Kommentare

Feb 14 2005

Einreisebestimmungen Stand: 16.11.2004

Geschrieben von admin in: USA / Nordwesten

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Während einer 6-monatigen Übergangsfrist (bis zum 25. April 2005) soll es Besuchern auch ohne maschinenlesbaren Pass ermöglicht werden, einmalig einzureisen. Der Beamte des Zoll- und Grenzschutzamtes der USA hat die Möglichkeit, eine einmalige Ausnahmegenehmigung zu gewähren. Der Pass wird mit einem entsprechenden Stempel versehen und dem Reisenden wird ein Merkblatt ausgehändigt. Reisende, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten und im Rahmen ihrer USA-Reise einen Ausflug z.B. nach Kanada oder Mexiko planen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Ausnahmegenehmigung nur für eine Einreise gilt, d.h. die Wiedereinreise in die USA wird verweigert werden.

Ausnahme: Mehrmalige Einreisen in die USA im Rahmen einer Kreuzfahrt werden wie eine Einreise behandelt, wenn die Reise von der Einreise über die Kreuzfahrt bis zur Ausreise lückenlos dokumentiert werden kann.

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

• mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
• ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen, sondern nur vorläufige, nicht-maschinenlesbare Pässe.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (”admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10′ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich – unter anderem wenn Sie

• vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
• den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
• an einem Austauschprogramm teilnehmen,
• eine Forschungsarbeit durchführen oder
• in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
• nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Keine Kommentare

Feb 14 2005

Einreisebestimmungen Stand: 16.11.2004

Geschrieben von admin in: USA / Nordosten

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss.
Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Während einer 6-monatigen Übergangsfrist (bis zum 25. April 2005) soll es Besuchern auch ohne maschinenlesbaren Pass ermöglicht werden, einmalig einzureisen. Der Beamte des Zoll- und Grenzschutzamtes der USA hat die Möglichkeit, eine einmalige Ausnahmegenehmigung zu gewähren. Der Pass wird mit einem entsprechenden Stempel versehen und dem Reisenden wird ein Merkblatt ausgehändigt. Reisende, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten und im Rahmen ihrer USA-Reise einen Ausflug z.B. nach Kanada oder Mexiko planen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Ausnahmegenehmigung nur für eine Einreise gilt, d.h. die Wiedereinreise in die USA wird verweigert werden.

Ausnahme: Mehrmalige Einreisen in die USA im Rahmen einer Kreuzfahrt werden wie eine Einreise behandelt, wenn die Reise von der Einreise über die Kreuzfahrt bis zur Ausreise lückenlos dokumentiert werden kann.

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
- ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen, sondern nur vorläufige, nicht-maschinenlesbare Pässe.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung - etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert - ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (”admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10′ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich - unter anderem wenn Sie

- vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
- den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
- an einem Austauschprogramm teilnehmen,
- eine Forschungsarbeit durchführen oder
- in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
- nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Keine Kommentare

Feb 14 2005

Einreisebestimmungen Stand: 16.11.2004

Geschrieben von admin in: USA / Kalifornien

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Während einer 6-monatigen Übergangsfrist (bis zum 25. April 2005) soll es Besuchern auch ohne maschinenlesbaren Pass ermöglicht werden, einmalig einzureisen. Der Beamte des Zoll- und Grenzschutzamtes der USA hat die Möglichkeit, eine einmalige Ausnahmegenehmigung zu gewähren. Der Pass wird mit einem entsprechenden Stempel versehen und dem Reisenden wird ein Merkblatt ausgehändigt. Reisende, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten und im Rahmen ihrer USA-Reise einen Ausflug z.B. nach Kanada oder Mexiko planen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Ausnahmegenehmigung nur für eine Einreise gilt, d.h. die Wiedereinreise in die USA wird verweigert werden.

Ausnahme: Mehrmalige Einreisen in die USA im Rahmen einer Kreuzfahrt werden wie eine Einreise behandelt, wenn die Reise von der Einreise über die Kreuzfahrt bis zur Ausreise lückenlos dokumentiert werden kann.

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

• mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
• ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen, sondern nur vorläufige, nicht-maschinenlesbare Pässe.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (”admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10′ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich – unter anderem wenn Sie

• vorhaben, in den USA einer bezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
• den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
• an einem Austauschprogramm teilnehmen,
• eine Forschungsarbeit durchführen oder
• in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
• nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de

Keine Kommentare

weiter »