Jun
22
2008
Südafrika und Mietwagen: Urlaub auf eigene Faust ist leicht zu realisieren. Alle touristischen Ziele sind auf einem gut ausgebauten Strassennetz bestens zu erreichen. Doch das Linksfahren ist schon etwas gewöhnungsbedürftig, vor allem beim Abbiegen schaut man gerne auf die “falsche” Seite. Um den Fahrstress in Grenzen zu halten, empfiehlt sich ein Mietwagen mit Automatik - man kann sich dann besser auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren. Folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten:• innerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h,• auf Landstraßen 100 km/h,• auf bestimmten Fernstraßen (Freeways) 120 km/h. • Das südafrikanische Straßennetz ist in gutem Zustand und relativ dicht, die wichtigsten Verbindungen sind asphaltiert. Es besteht Anschnallpflicht sowie eine Promillegrenze von 0,5 für Fahrer. Bei Übertretungen muss mit strengen Strafen gerechnet werden. In abgelegenen ländlichen Gebieten Südafrikas sowie den ehemaligen Homelands müssen Sie damit rechnen, dass öfter Vieh die Straße überquert. Meiden Sie auf jeden Fall die Schwarzen-Ghettos der Großstädte.• Auch im Linksverkehr hat rechts Vorfahrt, auch im Kreisverkehr.• Von Nachtfahrten in ländlichen Gebieten ist abzuraten. Oft fahren unzureichend beleuchtete Fahrzeuge, und nicht selten kreuzen Tiere die Fahrbahn.• „Four-Way-Stop“: Viele Kreuzungen weisen an jeder Straße ein Stoppschild (unter dem „4-Way“ steht) auf. Das bedeutet, dass derjenige zuerst fahren darf, der als erster an der Haltelinie zum Stehen gekommen ist.• Es gilt der Führerschein des Heimatlandes des Besuchers, sofern er das Foto und die Unterschrift des Inhabers trägt und in englischer Sprache verfasst ist; im Klartext: Sie benötigen den internationalen Führerschein. Dieser ist beim Amt relativ schnell erhältlich, wenn Sie im Besitz eines Kartenführerscheins sind. Ansonsten muss der alte Führerschein erst gegen den Kartenführerschein getauscht werden, was natürlich Kosten verursacht und die Bearbeitungszeit auf 6–8 Wochen ausdehnen kann. Trotzdem ist zum Anmieten eines Mietwagens auch der jeweilige nationale Führerschein notwendig!• Wenn ein Fahrzeug Ihnen zum Überholen Platz macht, bedanken Sie sich nach abgeschlossenem Überholmanöver mit dem Warnblinker. • Parkwächter an offiziellen Parkflächen werden mittlerweile von den Städten und Gemeinden „autorisiert“. Sie bekommen zwar kein Geld von Staatsseite, dafür aber bürgt der Staat dafür, diese Parkwächter vorher auf Ehrlichkeit „geprüft“ zu haben. Das System klappt gut und gibt vielen Menschen eine Chance auf Arbeit. Zu erkennen sind die offiziellen Parkwächter an auffälligen, meist gelben oder orangefarbenen Gummijacken.• Für das Bewachen Ihres Fahrzeuges sollten Sie nach Ihrer Rückkehr 2 ZAR geben.
Hinweis: Einige Straßenabschnitte unterliegen einer Nutzungsgebühr. Eine Liste dieser „Toll Routes“ mit weiteren Informationen (u.a. zu Mautstationen) finden Sie im Internet unter www.routes.co.za/tollroads/index.
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